Institutionelles Schutzkonzept

Institutionelles Schutzkonzept

Hinsehen und schützen! Wir tragen gemeinsam Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Menschen. Durch genaues Hinsehen, klares Benennen kritisch wahrgenommener Situationen und Ermöglichen von Veränderungen wollen wir Kinder, Jugendliche und hilfebedürftige Erwachsene vor grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt schützen.

Das Sozialpsychiatrisches Zentrum in Ratingen setzt sich seit Jahren mit dem Thema auseinander und trägt aktiv dazu bei, sichere Umgebungen für Mädchen, Jungen, Frauen und Männer zu schaffen. Augen auf! Wir hören ihnen zu und bieten kompetente Hilfe an, wenn ihnen sexuelle Gewalt angetan wird. 

Unser Schutzkonzept bezieht auch den Umgang mit digitalen Medien ein, da sehr oft nicht zwischen online- und offline-Welt getrennt wird.

Gemäß der „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen“ vom 1. Mai 2014 hat das Sozialpsychiatrisches Zentrum Ratingen ein institutionelles Schutzkonzept erarbeitet. Die Bestandteile des Schutzkonzeptes orientieren sich an den Ausführungsbestimmungen zu § 3 PrävO Institutionelles Schutzkonzept des Erzbistums Köln. Darüber hinaus zeigt es bereits existierende schützende Strukturen auf und macht Beschwerdewege transparenter.

Beschwerden sind Hinweise auf etwas, was wir noch nicht (genug) im Blick hatten. So fördern wir eine Kultur, in der jede/r, ob Klient*in oder Mitarbeiter*in angstfrei vor- und einbringen kann, was ihn/sie stört, beschäftigt und was ihm/ihr ein Anliegen ist.

Dazu gehört,

  • dass wir „ein offenes Ohr“ haben und Anliegen ernst nehmen
  • eine gebotene Verschwiegenheit an den Tag zu legen, ohne etwas unter den Teppich zu kehren
  • wo eben möglich, das gemeinsame Gespräch zu suchen, um Missverständnisse auszuräumen und Lösungen zu finden
  • die Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten
  • wo sinnvoll weitere, nicht unmittelbar betroffene Personen einzubeziehen

 

Regelungen:

  • Jede/r Mitarbeiter*in ist ansprechbar für Anliegen und Beschwerden von Klient*innen. Für Mitarbeiter*innen ist in der Regel der/die direkter Vorgesetzte (Fachdienstleitung, Geschäftsführung) Ansprechpartner/in für Anregungen, Wünsche, Kritik und Beschwerden.
  • Anliegen können im Gespräch vorgetragen oder schriftlich eingebracht werden
  • Für Mitarbeiter*innen besteht die Möglichkeit, sich bei einem Gespräch mit dem/der Vorgesetzen durch ein Mitglied der MAV begleiten zu lassen.
  • Wenn ein Gespräch mit dem/der direkten Vorgesetzten nicht möglich erscheint, sollen die Anregungen, Wünsche, Kritik und Beschwerden dem/der nächsthöheren Vorgesetzten vorgetragen werden.
  • Sollte sich eine Beschwerde auf grenzverletzendes Verhalten eines/einer hauptberuflichen oder ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter*in beziehen, folgt unser Vorgehen dem festgelegten Verfahren