Psychosoziale Betreuung (psB)

Psychosoziale Betreuung ist eine Beratungsform, die wir in Zusammenarbeit mit dem jobcenter ME-aktiv und im Auftrag des Kreises Mettmann umsetzen.

Hierbei bieten wir Ihnen Entlastung und Unterstützung in allen Bereichen, die Sie daran hindern, den Weg zurück in Beschäftigung und Gesundheit zu finden. Es geht um die Stabilisierung Ihres seelischen Befindens, Umgang mit häuslichen Problemen, Schulden, die Anbindung an ärztliche und/oder therapeutische Dienste u.v.m.

Die Inhalte unserer Unterstützung sind individuell auf Sie zugeschnitten und orientieren sich an Ihren Zielen und Bedürfnissen. Hierbei vermitteln wir auch gerne an andere Unterstützungsangebote, um mit Ihnen ein tragfähiges Netz zu spannen, dass langfristig mit Ihnen und für Sie wirksam ist. So können Sie Ihrem Leben ein MEHR an Gesundheit, Zufriedenheit und Selbstwirksamkeit geben.

Sprechen Sie mit Ihrem Fallmanager oder Ihrer Fallmanager*in. So wird der Kontakt zu uns hergestellt und Ihnen bis zu 20 Beratungsstunden durch uns ermöglicht.

Definition

 Psychosoziale Betreuung ist eine für die Eingliederung in Arbeit erforderliche persönliche Unterstützungsleistung in Form von Beratung und Sozialarbeit, einschließlich der Weitervermittlung an Fachstellen für Menschen, deren psychische Konstitution die Teilhabe am sozialen Leben erschwert oder verhindert.

Ziel ist dabei die Überwindung von psychosozialen Problemlagen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Erhöhung der Integrationschancen.

Unter psychosozialen Problemlagen verstehen wir z.B. Probleme bei der Alltagsbewältigung, Verarmung, Erkrankung, Wohnungslosigkeit, soziale Isolation, Verhaltensauffälligkeiten, psychische Störungen, die ihre Ursachen in der individuellen psychischen Konstitution bzw. Situation haben und die Eingliederung in Arbeit erschweren.

 

Personenkreis

 Die psychosoziale Betreuung kann als flankierende kommunale Eingliederungsleistung gemäß § 16a SGB II für erwerbsfähige Kunden im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch II gewährt werden.

Der Kostenträger ist das zuständige kommunale Jobcenter. Die Zuweisung und Bewilligung erfolgt über das Jobcenter.

Die Hilfe über die psychosoziale Betreuung teilt sich in drei Module auf, die inhaltlich unterschiedliche Ziele verfolgen. Längstens beträgt die Hilfe einen Umfang von 20 Stunden.

 

Inhalte

Inhalte der psB können sein:

  • Befundung/Problemanalyse
  • Hilfe zur psychischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz
  • Krisenintervention in einer akuten seelischen Notlage
  • Unterstützung bei krankheits- und behindertenbedingten Einschränkungen
  • Aktivierung von Selbsthilfepotentialen
  • Hinführung zum Training bzw. (Re-)Aktivierung lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Systemberatung
  • Information und Beratung von Partnern und Angehörigen
  • regelmäßiger Austausch zwischen Betreuer (psB) und Integrationsfachkraft vom Jobcenter zur Entwicklung ganzheitlicher Lösungen
  • Weitervermittlung an spezifische Fachstellen des psychologischen/ psychiatrischen Systems bzw. des Gesundheitssystems, Vermittlung von Kontakten zur weiteren örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten
  • Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme von Eingliederungsleistungen (Maßnahmen) vom Jobcenter
  • Sicherstellung der Kommunikation zwischen der Integrationsfachkraft und der Klientin/dem Klienten

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