Ambulant Betreutes Wohnen​

Unterstützung im eigenen Wohnumfeld​

Mit dem ambulant betreuten Wohnen bieten wir Ihnen Unterstützung zu einem selbstbestimmten Leben in der eigenen Wohnung. Hierbei orientieren wir uns individuell an Ihren persönlichen Zielen, Wünschen und Möglichkeiten.

Nach dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“ werden Sie von einer festen Bezugsperson bei der Bewältigung der Belange des alltäglichen Lebens unterstützt. Sie bietet Ihnen Beratung, Anleitung und Begleitung – die Verantwortung und Entscheidungen verbleiben bei Ihnen.

Wir arbeiten mit Ihnen in Einzel- und Gruppenzusammenhängen. Wir freuen uns auf Sie!

Unsere Unterstützung:

  • Hilfe zur Vermittlung und zum Erhalt der eigenen Wohnung
  • Begleitung, Beratung und Unterstützung bei der täglichen Lebens-/Haushaltsführung, bei Ernährungsfragen usw.
  • Hilfen zur Sicherung der materiellen Existenz.
  • Unterstützung beim Umgang mit Behörden
  • Unterstützung bei der Regelung von Schuldenangelegenheiten
  • Beratung bei Fragen der Tages- und Freizeitgestaltung
  • Hilfen zur Umsetzung und zum Erhalt sozialer Kontakte
  • Beratung zum Thema Arbeit und Beschäftigung bzw. der beruflichen Wiedereingliederung
  • Hilfe bei der Inanspruchnahme notwendiger medizinischer oder therapeutischer Maßnahmen
  • Informations- und Entlastungsgespräche hinsichtlich der jeweiligen Erkrankung
  • Einbeziehen von Bezugspersonen
  • Krisenintervention

Leitgedanke ist, jedem Klienten trotz psychischer Erkrankung oder schweren psychischen Krisen ein selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Leben zu ermöglichen. Jeder Klient erhält eine individuell abgestimmte Beratung, Betreuung und Begleitung sowie psychosoziale und sozialtherapeutische Gruppenangebote.

Ziel ist es, den Klienten eine eigenständige Lebensführung und Alltagsbewältigung in den verschiedenen Lebensfeldern zu ermöglichen sowie die Selbsthilfepotentiale zu entwickeln und zu stärken. Wir möchten unseren Klienten Wege aufzeigen, trotz ihrer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben führen zu können.

Nicht die institutionellen Rahmenbedingungen stehen im personenzentrierten Ansatz im Mittelpunkt, sondern der einzelne Mensch mit seinen Erfahrungen, seiner Lebensgeschichte, seinen Bedürfnissen, seinen Ressourcen und seinen Zielen. Die Entwicklung und die Umsetzung der persönlichen Ziele des Klienten stehen im Zentrum unseres Handelns.

 

Grundlegende Arbeitsprinzipien

Die Inhalte des Betreuten Wohnens richten sich nach den konkreten Bedürfnissen des Betroffenen unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten bzw. Einschränkungen. Sie werden im Hilfeplan zum Betreuten Wohnen (BEI) benannt und mit einem bestimmten Stundensatz festgelegt. Die Verantwortlichkeit für das eigene Handeln verbleibt auch im Zeitraum der Betreuung beim Klienten.

Als Grundpfeiler unserer Arbeit verstehen wir:

  • Die kontinuierliche Begleitung durch eine Bezugsperson
  • Die Schaffung eines angstfreien Raumes mit einer annehmenden Grundhaltung innerhalb des sozialpsychiatrischen Netzes
  • Die Wahrnehmung und Förderung der Eigenverantwortung
  • Die Beratung und Einbeziehung von Angehörigen und anderen Personen aus dem sozialen Umfeld des Betroffenen (trialogisches Prinzip)
  • Die Vernetzung mit Hilfsangeboten anderer Einrichtungen (gemeindepsychiatrischer Verbund)

Die Betreuung geschieht im Rahmen regelmäßiger, mindestens wöchentlicher Treffen mit dem jeweiligen Mitarbeiter entweder als Hausbesuch oder im SPZ. Zusätzlich können auch Außentermine vereinbart werden. Das SPZ ist auch die Anlaufstelle bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten und in Krisensituationen. Betreutes Wohnen ist jedoch unabhängig von der Teilnahme an Aktivitäten der Kontaktstelle/Offener Treff des Sozialpsychiatrischen Zentrums.

KlientIn und MitarbeiterIn gehen das Betreuungsverhältnis auf der Grundlage der Freiwilligkeit ein. Zuweisungen gegen den Willen des psychisch Kranken (z.B. vom Gesundheitsamt, der Klinik, dem BtG-Betreuer, den Angehörigen usw.) sind nicht möglich.

 

Zielgruppe

Das Betreute Wohnen des SPZ steht Ratinger Bürgern zur Verfügung, die an einer psychischen Erkrankung und/oder einer Suchterkrankung leiden. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, schweren Neurosen und Suchterkrankungen. Diese ambulante Hilfe kann dann in Anspruch genommen werden, wenn eine stationäre bzw. teilstationäre Behandlung/Betreuung nicht mehr erforderlich ist, der Klient aber weiterhin professionelle Begleitung braucht, um ein selbstständiges Leben in seiner eigenen Wohnung führen zu können.

 

Zielsetzung

Das Betreute Wohnen soll Menschen mit einer psychischen Erkrankung und/oder Suchterkrankung bei einer eigenständigen Lebensführung unterstützen. Der Erhalt der eigenen Wohnung soll gesichert, sozialer Isolation und Vereinsamung entgegengewirkt und psychiatrische Krankenhausaufenthalte vermieden bzw. verkürzt werden. Es soll die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben trotz psychischer Erkrankung ermöglicht werden sowie einer psychischen Behinderung entgegengewirkt oder deren Folgen vermindert werden.

Die individuelle Lebensqualität des/der Betroffenen kann durch folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Psychische und somatische Stabilisierung
  • Sensibilisierung für die eigene Befindlichkeit; Frühwarnsymptome erkennen
  • Förderung verlorengegangener Fähigkeiten
  • Förderung kompensatorischer Fähigkeiten
  • Förderung der Autonomie (Selbsthilfeprinzip)
  • Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten im Sinne einer eigenständigen Alltagsbewältigung
  • Entwicklung neuer Perspektiven/Lebensplanung
  • Unterstützung bei der Schaffung einer Tagesstruktur
  • Unterstützung bei dem Erhalt oder der Aufnahme sozialer Kontakte
  • Anbindung an andere helfende Stellen (z.B. Jugendamt, Therapeuten, Ärzte)
  • Unterstützung und Anleitung bei Erhalt der Wohnung

 

Formale Voraussetzungen

Grundsätzlich ist das Betreute Wohnen eine Sozialhilfeleistung nach §§ 53 ff. SGB XII und somit für den Klienten kostenfrei, wenn eine bestimmte Vermögens- oder Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Der überörtliche Sozialhilfeträger behält sich eine Prüfung Verwandter ersten Grades im Sinne anteiliger Kostenübernahme vor.

Für das Betreute Wohnen sind folgende formalen Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Fachärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung
  • Sozialhilfegrundantrag
  • Hilfeplanung (BEI) des LVR
  • Betreuungsvereinbarung mit dem SPZ

Selbstverständlich erledigen wir diese Formalia zusammen mit dem Interessenten, noch bevor der LVR das Betreute Wohnen genehmigt hat.

Ferner muss der Klient bereits eine eigene Wohnung gemietet haben, da der Landschaftsverband Rheinland gezielt das selbstständige Wohnen in der eigenen Wohnung unterstützt.

 

Finanzierung

 Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens erbringen wir auf der Grundlage des § 53 ff. SGB XII und der „Leistungs-, Prüfungs-, und Vergütungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) für den Leistungsbereich „Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung“. Der konkrete Leistungsumfang wird anhand des Integrierten Hilfeplanes des Kostenträgers Landschaftsverband Rheinland individuell ermittelt. Die Hilfen werden in Form von Fachleistungsstunden erbracht, die wir personenbezogen mit dem Kostenträger abrechnen.

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